Beratung und Berechnung für Neubau und
für Gebäude- und Wohnungssanierung:

„Mehrwert durch Energieeffizienz“

Gebäudesanierung

Gebäude vor der Sanierung

Sanierung der Gebäudehülle (Außenwanddämmung, Fensteraustausch)

Gebäude nach der Sanierung

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014-16):

Die Bundesregierung hat die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) im Oktober 2013 verabschiedet und am 1. Mai 2014 in Kraft getreten.

Vor allem für Neubauten setzt sie höhere energetische Standards. Es wird der Effizienzanforderungen durch Absenken des zulässigen Primärenergiebedarfs um 25 % zum 01.01.2016 abgehoben.

Besitzer Bestandgebäude müssen einige neue Regelungen auch beachten:
– Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizkessel
– Dämmung der obersten Geschossdecken
– Der Energieausweis für Gebäude bekommt mehr Gewicht.

Energieeinsparverordnung (EnEV2009):

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.4.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen. In dem Aktionsplan für Energieeffizienz (2007 bis 2012) habe sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, den Energiebedarf so zu steuern und zu verringern beziehungsweise den Energieverbrauch so zu beeinflussen, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 20 % des jährlichen Energieverbrauchs eingespart würden.

Mit der Änderung der Energieeinsparverordnung 2007 sollen wesentliche Eckpunkte des von der Bundesregierung im August 2007 in Schloss Meseburg aufgelegten integrierten Energie- und Klimaprogramms umgesetzt werden.

Die Energieeinsparverordnung2009 regelt folgende Bereiche:

  • Energetische Mindestanforderungen für Neubauten
  • Energetische Mindestanforderungen für Modernisierung, Umbau, Ausbau und Erweiterung
    bestehender Gebäude (Bestand)
  • Energieausweise für Gebäude (Bestand und Neubau)
  • Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie Warmwasserversorgung
  • Energetische Inspektion von Klimaanlagen
  • Ordnungswidrigkeiten

Dem Gebäudebereich komme bei der Verbesserung der Energieeffizienz eine erhebliche Bedeutung zu. Vom Gesamtenergieverbrauch in Deutschland entfielen mehr als 40 % auf den Gebäudebereich. Hier sind wichtige Einsparpotenziale.

Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen insbesondere:

  • die Anhebung der energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30 %
  • die Ausweitung einzelner Nachrüstpflichten (z.B. Pflicht zur Dämmung ungedämmter oberster begehbarer Geschossdecken)
  • die stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen