Energieaudit nach DIN EN 16247

Energieaudit für KMU und große Unternehmen

„Mehrwert durch Energieeffizienz“

  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für KMU-Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen)
  • Energieaudit nach EDL-G (DIN EN 16247-1) für große Unternehmen und kommunale Betriebe (Stadtwerke, Gemeindewerke, Wasserwerke)
  • Energieaudit nach EEffG (in Österreich)
  • EnMS zum Strom- und Energiesteuerrückerstattung nach SpaEfV
  • Testat/Zertifizierung EnMs nach SpaEfV (Hauptzollamt)
  • Energiemanagementsystem (EnMS): Einführung und Begleitung nach DIN EN ISO 50001
  • Zertifizierung von EnMS nach DIN EN ISO 50001
  • Energetische Prozessoptimierung
  • Energie-Controlling
  • Stromlastmanagement: Lastgang- und Kostenoptimierung
  • Strom- und Energiesteuerrücker-
    stattung, Spitzenstromausgleich
  • Intelligenter Zähler (Smart Meter)
  • Energiegutachten und Energiebericht
  • Überprüfung der Energieabrechnungen und Energieverträge, Tarifberatung,
    Verbrauchsdatenanalyse
  • Strom- und Gasanbieterwechsel
  • Effizienzberatung für Unternehmen
  • ERP-Kreditberatung und KfW-Nachweise für Investitionen (Neu oder Ersatz)
  • Förderprogramme (KfW, Bafa, etc.)

Stromlastganganalyse und Lastgangoptimierung

Stromlastganganalyse und Lastgangoptimierung

 

Lastmanagement

Lastmanagement mit Hilfe intelligenter  Stromzähler

 

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Nach der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicher-
zustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5.12.2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, min-
destens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von zugelassenen Experten durch-
geführt wird.

Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

Von der Auditpflicht sind alle kommunalen und großen Unternehmen betroffen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach europäischer Definition sind.

Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist das Energieaudit eine Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile, wie z.B. Spitzenausgleich. Dadurch können Unternehmen bis zu 90 % der Energie- und Stromsteuer rückerstatten lassen.

Produzierende Unternehmen können gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben für den Spitzenausgleich (gemäß §55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz) und die besondere Ausgleichsregelung im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energie Gesetz) durch ein Energieaudit erfüllen.


BAFA_Merkblatt_Energieaudits_EDL-G  Quelle: www.bafa.de

 

Förderprogramme für Unternehmen:

Energieaudit für KMU Unternehmen mit Bafa-Zuschuss bis zu 80%:
Wir als Energieeffizienberater (zertifiziertes Ingenieurbüro) analysieren im Rahmen einer Beratung die Schwachstellen des Energieeinsatzes in Ihrem Unternehmen. In einem zweiten Schritt erhalten Sie ganz konkrete Verbesserungsvorschläge und Maßnahmenpläne (bzw. Konzepte) zur effizienten Energienutzung und Kosteneinsparung.
Weitere Informationen: Bafa-Richtlinie und Datenbank über Bafa-Effizienzberater.

BAFA-Zuschuss zur Einrichtung von Energiemanagementsystemen:
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 und eines Energiecontrollings sowie für den Erwerb von Messtechnik und Energiemanagement-Software.

Bafa-Förderung für Querschnittstechnologien:
Das BAFA bietet Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energiever-wendung in ihrem Betrieb sorgen.
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hoch-
effizienten und am Markt verfügbaren Querschnittstechnologien.
Zwei Verfahren wird hierbei gefördert:
– Ersatz und die Erneuerung von mindestens zwei Querschnittstechnologien (Einzelmaßnahmen)
sowie
– die systemische Optimierung.

Kfw-Förderung für KMU-Unternehmen:
Die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen können Sie z.B. mit einem Investitionskredit (für neue technische Anlage) im Rahmen des ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramms zinsgünstig finanzieren (KfW-Programmnummern 242, 243, 244).