Beratung und Berechnung für Neubau und
|
![]() Gebäude vor der Sanierung
Gebäude nach der Sanierung |
Neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014-16):Die Bundesregierung hat die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) im Oktober 2013 verabschiedet und am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Vor allem für Neubauten setzt sie höhere energetische Standards. Es wird der Effizienzanforderungen durch Absenken des zulässigen Primärenergiebedarfs um 25 % zum 01.01.2016 abgehoben. Besitzer Bestandgebäude müssen einige neue Regelungen auch beachten: Energieeinsparverordnung (EnEV2009): Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5.4.2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen. In dem Aktionsplan für Energieeffizienz (2007 bis 2012) habe sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, den Energiebedarf so zu steuern und zu verringern beziehungsweise den Energieverbrauch so zu beeinflussen, dass bis zum Jahr 2020 insgesamt 20 % des jährlichen Energieverbrauchs eingespart würden. Mit der Änderung der Energieeinsparverordnung 2007 sollen wesentliche Eckpunkte des von der Bundesregierung im August 2007 in Schloss Meseburg aufgelegten integrierten Energie- und Klimaprogramms umgesetzt werden. Die Energieeinsparverordnung regelt folgende Bereiche:
Dem Gebäudebereich komme bei der Verbesserung der Energieeffizienz eine erhebliche Bedeutung zu. Vom Gesamtenergieverbrauch in Deutschland entfielen mehr als 40 % auf den Gebäudebereich. Hier sind wichtige Einsparpotenziale. Im Mittelpunkt der Neuregelungen stehen insbesondere:
|