Energieaudit nach DIN EN 16247-1

„Mehrwert durch Energieeffizienz“

  • Energieaudit nach EDL-G (DIN EN 16247-1) für  kommunale Betriebe (Stadtwerke, Gemeindewerke, Wasserwerke)
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für KMU-Unternehmen (kleine und mittlere Unternehmen)
  • Energieaudit nach EEffG (in Österreich)
  • EnMS zum Strom- und Energiesteuerrück-
    erstattung nach SpaEfV
  • Testat/Zertifizierung EnMs nach SpaEfV (Hauptzollamt)
  • Energiemanagementsystem (EnMS): Einführung und Begleitung nach DIN EN ISO 50001
  • Zertifizierung von EnMS nach DIN EN ISO 50001
  • Energie-Controlling
  • Wärmebedarfsberechnung für Neu- und
    Altbau (Wohn- und Nichtwohngebäude)
  • Stromlastmanagement: Lastgang- und Kostenoptimierung
  • Intelligenter Zähler (Smart Meter), Laststeuerung und Energieeffizient
  • Energiegutachten, Energiestatistik und Energiebericht
  • Qualitätskontrolle mit Thermografie, Gebäude- und Technikdiagnose
  • Überprüfung der Energieabrechnungen und Energieverträge, Tarifberatung,
    Verbrauchsdatenanalyse
  • Strom- und Gasanbieterwechsel
  • Beratung zum optimalen Nutzerverhalten (Richtlinie für die Eigentümer, Mieter, Hausmeister und Mitarbeiter)
  • KfW- und EnEV-Nachweise
  • Förderprogramme (KfW, Bafa, etc.)

Stromlastganganalyse

Stromlastganganalyse und Lastgangoptimierung

Lastmanagement - Smart Meter

Lastmanagement mit Hilfe intelligenter Stromzähler

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Nach der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicher-
zustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5.12.2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, min-
destens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von zugelassenen Experten durch-
geführt wird.

Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

Von der Auditpflicht sind alle kommunalen und großen Unternehmen betroffen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach europäischer Definition sind.

Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen) ist das Energieaudit eine Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile, wie z.B. Spitzenausgleich. Dadurch können Unternehmen bis zu 90 % der Energie- und Stromsteuer rückerstatten lassen.

Produzierende Unternehmen können gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben für den Spitzenausgleich (gemäß §55 Energiesteuergesetz und §10 Stromsteuergesetz) und die besondere Ausgleichsregelung im Rahmen des EEG (Erneuerbare Energie Gesetz) durch ein Energieaudit erfüllen.


BAFA_Merkblatt_Energieaudits_EDL-G     Quelle: www.bafa.de