Energieaudit nach DIN EN 16247-1

„Mehrwert durch Energieeffizienz“

  • Energieaudit nach EDL-G (DIN EN 16247-1) für  kommunale Betriebe (Stadtwerke, Gemeindewerke, Wasserwerke)
  • Energieaudit nach DIN EN 16247-1 für KMU-Unternehmen
  • Energieaudit nach EEffG
  • Energiemanagementsystem (EnMS): Einführung und Begleitung nach DIN EN ISO 50001
  • Zertifizierung von EnMS nach DIN EN ISO 50001
  • Energie-Controlling
  • Wärmebedarfsberechnung für Neu- und Altbau (WG/NWG)
  • Stromlastmanagement: Lastgang- und Kostenoptimierung
  • Energiegutachten, Energiestatistik und Energiebericht
  • Überprüfung der Energieverträge, Tarifberatung,
    Strom- und Gasanbieterwechsel
  • Beratung zum optimalen Nutzerverhalten (Richtlinie für die Eigentümer, Hausmeister und Mitarbeiter)
  • Förderprogramme (KfW, Bafa, etc.)
StromlastganganalyseStromlastganganalyse und Lastgangoptimierung

Lastmanagement - Smart Meter

Lastmanagement mit Hilfe intelligenter Stromzähler

Energieaudit nach DIN EN 16247-1

Nach der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicher-
zustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5.12.2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, min-
destens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von zugelassenen Experten durch-
geführt wird.

Gemäß der DIN EN 16247-1 ist ein Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten.

Von der Auditpflicht sind alle kommunalen und großen Unternehmen betroffen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) nach europäischer Definition sind.

Quelle: www.bafa.de